• Bildungsurlaub: Weiterbildung, die sich doppelt lohnt

Schlüssel zur beruflichen Weiterentwicklung

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist als Option vielen Arbeitnehmern bekannt – zumindest vage. Aber trotz vieler Vorteile wird er selten in Anspruch genommen. Dabei gilt er nicht nur als Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung, sondern auch als Chance zur persönlichen Entwicklung. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf das Konzept des Bildungsurlaubs, erklären, wer Anspruch darauf hat, wie man die Bildungszeit am besten nutzt und warum auch Unternehmen davon profitieren.

Was ist Bildungsurlaub?

Unter Bildungsurlaub versteht man den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern, sich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden. Je nach Bundesland spricht man auch von Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. Ziel dieser Bildungszeit ist es, die eigenen beruflichen Fähigkeiten auszubauen, neue Kenntnisse zu erwerben oder sich persönlich weiterzuentwickeln. Als Instrument der beruflichen Weiterbildung steht dies Arbeitnehmern in fast allen Bundesländern offen.

Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern in diesem Zeitraum bezahlten Urlaub gewähren, und zwar zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch. Konkret bedeutet das: Ihr Arbeitgeber stellt Sie frei und zahlt ganz normal Ihr Gehalt. In der Regel umfasst der Anspruch 5 Tage pro Jahr. In den meisten Bundesländern kann die Bildungszeit aus 2 Jahren zusammengelegt werden, sodass die berufliche Weiterbildung insgesamt 10 Tage am Stück umfassen kann. In Brandenburg können auch einzelne Tage als Bildungszeit beantragt werden.

Egal, wie viele Tage Sie sich freistellen lassen: Als Arbeitnehmer haben Sie in diesen maximal 2 Wochen die Möglichkeit, Ihren Horizont zu erweitern. Und das auf vielfältige Art und Weise: Sie können vorhandene Kenntnisse ausbauen, etwas ganz Neues erlernen oder einfach nur neue Erfahrungen sammeln. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich um eine anerkannte Bildungsveranstaltung handelt. Ein direkter beruflicher Bezug ist dabei nicht erforderlich. Und auch wo diese Weiterbildung stattfindet, das ist nicht festgelegt. Im Grunde genommen können Sie sich auf der ganzen Welt fortbilden.

Die Kosten für die Teilnahme an der Fortbildung tragen Sie selbst. Dazu kommen gegebenenfalls Kosten für Lehrmittel, eventuell auch für die Unterkunft sowie Anreise und Abreise. Diese Ausgaben können Sie in Ihrer Steuererklärung allerdings als Werbungskosten geltend machen. Außerdem sind verschiedene finanzielle Förderungen möglich. Bei zertifizierten Kursen rund um die Themen mentale und körperliche Gesundheit bieten viele Krankenkassen eine Erstattung an. In Nordrhein-Westfalen etwa fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verschiedene Weiterbildungsseminare.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Was vielen nicht bewusst ist: Grundsätzlich hat fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlichen Anspruch auf diese Art der beruflichen Weiterbildung. Und dieser gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Teilzeitkräfte. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Beschäftigte bereits 6 Monate im Arbeitsverhältnis steht. Allerdings besteht in Bayern und Sachsen für Arbeitnehmer kein Anspruch auf Bildungsurlaub. Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage steht es dem Arbeitgeber aber in diesen beiden Bundesländern frei, trotzdem eine bezahlte Freistellung für die berufliche Weiterbildung zu gewähren. Die Nachfrage beim direkten Vorgesetzten oder Arbeitgeber kann sich also auch in Bayern oder Sachsen lohnen.

Wichtig ist, dass sich die Regelungen je nach Bundesland unterscheiden können. In Berlin zum Beispiel kann der Antrag vom Unternehmen abgelehnt werden, wenn im Betrieb nicht mehr als 20 Beschäftigte arbeiten oder wenn bereits 10 Prozent aller Anspruchsberechtigten die Bildungszeit genommen oder bewilligt bekommen haben. In Hessen ist der gesetzliche Anspruch auf ein Drittel der anspruchsberechtigten Beschäftigten pro Jahr beschränkt. In Niedersachsen darf der Antrag vom Unternehmen abgelehnt werden, wenn 50 Prozent der Beschäftigten bereits die Bildungszeit im jeweiligen Jahr beantragt haben.

Sprachkurs, Rückenschule oder Ehrenamt

Das Thema des Bildungsurlaubs kann direkt mit der eigenen beruflichen Rolle zusammenhängen, muss es aber nicht. Es gibt auch anerkannte berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten für die Gesundheitsvorsorge, zum Beispiel Stressbewältigung oder Yoga. Die Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat einen Mindestnutzen von der Auszeit.

Was darf man während des Bildungsurlaubs machen?

Von der Marketing-Weiterbildung oder einem Rhetorikseminar für Führungskräfte über einen Sprachkurs im Ausland bis hin zu gesundheitlichen Präventionskursen wie zum Beispiel Yoga oder Stressbewältigung durch autogenes Training: Das Spektrum an Themen ist vielfältig, unter anderem gibt es Angebote, die für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen zugeschnitten sind. Der Kurs kann direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, muss er aber nicht. Er kann auch eine persönliche Weiterentwicklung umfassen. Sie können die Freistellung außerdem nutzen, um sich für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit weiterzubilden. Festgelegt ist lediglich, dass der Arbeitgeber einen Mindestnutzen von der Fortbildung haben soll. Für welchen Inhalt einer Weiterbildung Sie sich entscheiden, darauf hat Ihr Arbeitgeber keinen Einfluss, und Sie müssen Ihre Entscheidung für die Kurswahl auch nicht rechtfertigen.

Eine Voraussetzung gilt dabei: Achten Sie bei der Auswahl des Kurses darauf, dass genau diese Veranstaltung in Ihrem jeweiligen Bundesland anerkannt wird. Nur so können Sie den Bildungsurlaubsanspruch bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen.

Schritt für Schritt: So beantragt man Bildungsurlaub im Unternehmen

Der genaue Ablauf, wie Sie Ihren Bildungsurlaub beantragen müssen, kann sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Erste Anlaufstelle ist entweder die Personalabteilung oder der direkte Vorgesetzte. Grundsätzlich gelten aber folgende Schritte für die Vorbereitung und die Anmeldung:

Schritt 1: Bildungsurlaubsanspruch checken

Recherchieren Sie zunächst die spezifischen Regelungen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland. Diese Regelungen finden Sie zum Beispiel auf der Website der jeweiligen Landesregierung.

Schritt 2: Anerkannte Kurse finden

Überlegen Sie sich, in welchem Bereich Sie sich beruflich oder persönlich weiterentwickeln möchten. Finden Sie anschließend heraus, welche Kurse und Veranstaltungen in diesem Bereich als anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen gelten. In der Regel finden Sie dies für Ihr Bundesland mit einer einfachen Online-Recherche heraus. In größeren Unternehmen verfügt die Personalabteilung über Informationen zu Kursanbietern oder anderen Anlaufstellen. Zum Beispiel bietet die Website bildungsurlauber.de einen Überblick über mögliche anerkannte Kurse und eine praktische Kurssuche an.

Schritt 3: Antrag auf Bildungsurlaub anfordern und ausfüllen

Sobald Sie ein passendes Seminar finden, das Sie nicht nur interessiert, sondern das auch terminlich und hinsichtlich der Kosten passt und in Ihrem Bundesland anerkannt ist, fordern Sie beim Kursanbieter die Antragsunterlagen an. In der Regel können Sie einen Kursplatz reservieren. Prüfen Sie außerdem Fördermöglichkeiten: Je nach Bundesland, persönlicher Situation und Kurswahl ist eine finanzielle Unterstützung für diese berufliche Fortbildung möglich.

Schritt 4: Antrag beim Arbeitgeber einreichen

Im nächsten Schritt legen Sie die Antragsunterlagen für Ihren Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber vor. Der richtige Ansprechpartner sind hier je nach Unternehmen der Vorgesetzte oder die Personalabteilung. Möglicherweise müssen Sie zusätzlich firmeneigene Formulare ausfüllen. Das handhabt jedes Unternehmen anders. Fügen Sie alle notwendigen Informationen über die Veranstaltung und den zeitlichen Rahmen hinzu.

Eine rechtzeitige Planung des Bildungsurlaubes ist enorm wichtig, um Ihrem Arbeitgeber genügend Vorlauf zu geben. Zudem können Sie so entspannter alle organisatorischen Schritte unternehmen, wenn Ihr Bildungsurlaub zum Beispiel im Ausland stattfindet. Je nach Bundesland muss der Antrag auf Bildungsurlaub bis zu 9 Wochen vor Beginn der Fortbildung eingereicht werden.

Schritt 5: Bildungsangebot buchen & planen

Gesetzlich haben Sie Anspruch auf den Bildungsurlaub. Abgelehnt werden darf Ihr Antrag daher lediglich, wenn betriebliche Gründe vorliegen, wenn zum Beispiel andere Mitglieder Ihres Teams zum Zeitpunkt der Weiterbildung bereits Urlaub genommen haben oder wichtige Projekte in dieser Zeit Ihre Anwesenheit voraussetzen. Gesetzt den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Sie unterstützt: Sobald Ihnen die Genehmigung Ihres Antrags auf Bildungsurlaub vorliegt, müssen Sie nur noch den Kurs beim Anbieter bezahlen. Nun kann es losgehen. Findet der Kurs nicht in Ihrer Nähe statt, dann ist es wichtig, dass Sie sich spätestens jetzt um die An- und Abreise sowie gegebenenfalls auch um eine Unterkunft kümmern.


Lieber Tapetenwechsel als Bildungsurlaub?

In unserer Datenbank finden Sie zahlreiche Stellenangebote bei attraktiven Arbeitgebern in ganz Deutschland - laufend aktualisiert. Sie können Ihre Suche nach Regionen, Branchen oder Funktionen (z.B. Vertrieb, Marketing) filtern.

Warum wird Bildungsurlaub so selten genutzt?

Es gibt viele offensichtliche Vorteile. Trotzdem wird Bildungsurlaub von sehr wenigen Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Laut ifo Institut nehmen nur 3,5 Prozent aller Arbeitnehmer, die einen Bildungsurlaubsanspruch haben, diese Möglichkeit tatsächlich auch wahr. Warum bleibt die Chance so oft ungenutzt? Ein häufig genannter Grund ist schlichtweg die fehlende Kenntnis – um das Recht auf die Bildungsfreistellung, das vielfältige Bildungsangebot und das Prozedere der Beantragung. Was fehlt, ist demnach eine umfassende Aufklärung durch die Unternehmen selbst, aber auch durch Bildungsträger oder staatliche Institutionen. Wo also Informationen finden? Aktiv setzt sich zum Beispiel der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für die Förderung von Bildungsurlaub ein und informiert umfassend über die gesetzlichen Grundlagen.

Aber auch die mangelnde Unterstützung seitens der Arbeitgeber kann ausschlaggebend sein, dass Bildungsurlaub nur selten genutzt wird. „Zu viele Projekte, zu dringende Projektfristen, zu hohes Arbeitspensum und zu hoher Krankenstand“ – vielleicht herrscht auch eine Atmosphäre im Unternehmen, die nicht dazu angetan ist, den eigenen Anspruch auf Bildungsurlaub auch verfolgen zu wollen. Vielleicht wird stattdessen sogar signalisiert, dass das Arbeitspensum dies nicht zulässt und dass solch ein Sonderwunsch dem Team gegenüber nicht fair ist. Diese Einstellung ist zu kurz gedacht.

Bildungsurlaub als Chance für beide Seiten

Unternehmen profitieren von der beruflichen Weiterbildung, wenn sie die Bildungszeit nicht als Fehlzeit, sondern als Wertschätzung mit Mehrwert sehen. Denn: Ermutigen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, diese Möglichkeit zu nutzen, profitieren Unternehmen langfristig von motivierten und differenzierter qualifizierten Teammitgliedern. Zudem fördert es die Selbstverantwortung und das Selbstvertrauen von Beschäftigten. Zwei Faktoren, die bei den alltäglichen Herausforderungen im Job enorm wichtig sind. Auch die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber nimmt zu und wirkt so der Mitarbeiterfluktuation entgegen. Und das können Unternehmen tun: Sie können proaktiv über die Bildungszeit informieren sowie mit Informationen zu anerkannten Veranstaltungen bei der Suche nach einem passenden Bildungsangebot unterstützen. Es liegt an allen Beteiligten, Arbeitgebern wie Beschäftigten, diese Ressource in Zukunft verstärkt zu nutzen und so das Prinzip des lebenslangen Lernens aktiv mitzugestalten.

Hinweis: In diesem Text wird die männliche Form für personenbezogene Hauptwörter benutzt (z.B. "Arbeitnehmer"). Dies dient allein dem Lesefluss, es sind alle Geschlechter gemeint.

HAPEKO ist an mehr als 20 Standorten in Deutschland vertreten:

Sie finden uns im Allgäu, in Augsburg, Berlin, Bielefeld, am Bodensee, in Braunschweig, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kassel, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Münster, Nürnberg, Osnabrück, Regensburg, Rostock, Stuttgart und Ulm.